Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die WARMBOLD Energie & Klima GmbH überlässt dem Auftraggeber für den vereinbarten Zeitraum das / die vertraglich beschriebene(n) Objekt(e) zur vereinbarten Benutzung, beziehungsweise stellt WARMBOLD Energie & Klima GmbH dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Dienstleistung in dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
1.2. Der Auftraggeber hat den vereinbarten Preis für die auszuführende Dienstleistung bzw. das überlassene Mietobjekt - soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde - bei Vertragsabschluß zu entrichten.
2. Vertragsdauer
2.1. Die Vertragsdauer wird einzelvertraglich vereinbart. Sie endet an dem Tag, an dem das / die überlassene(n) Mietobjekt(e) zurück im Lager von WARMBOLD Energie & Klima GmbH, Klipphausen, ankommen bzw. Mitarbeitern der WARMBOLD Energie & Klima GmbH übergeben worden ist.
2.2. Sollten bei Stornierung des Vertrages schon im Vorfeld nötige Vorleistungen, die für die Erbringung der Dienstleistung notwendig sind, durch den Auftragnehmer erbracht worden sein, sind diese in vollem Umfang durch den Auftraggeber auszugleichen.
2.3. Bei Abholung durch WARMBOLD Energie & Klima GmbH ist / sind das / die Mietobjekt(e) in einem zugänglichen und transportfähigen Zustand bereitzuhalten. Kann dies durch Verschulden des Auftraggebers nicht gewährleistet werden, verlängert sich die Mietdauer entsprechend und der Auftraggeber hat die Kosten einer erneuten Anfahrt zu tragen.
3. Mietpreis / Mietzahlung
3.1. Der Mietpreis basiert auf dem vereinbarten Leistungsumfang.
3.2. Wird der dem vereinbarten Mietpreis zugrundeliegende Einsatzumfang durch Bauverzögerungen bzw. extra Leistungen überzogen, hat der Auftraggeber WARMBOLD Energie & Klima GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen. Diese zusätzlichen Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
3.3. Alle Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4. In dem Miet- / Dienstleistungspreis sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde, Anschlussgebühren, Ausnahmegenehmigungen und die Betriebskosten, wie Diesel, Strom, Wasser o.a. nicht enthalten.
3.5. Skonto- und Rabattgewährungen sind ausgeschlossen, wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart und durch WARMBOLD Energie & Klima GmbH schriftlich bestätigt wurden. Bei fehlerhaften Rechnungen muss der unstreitige Teil umgehend durch den Auftraggeber gezahlt werden. Eine Rechnungskürzung ist WARMBOLD Energie & Klima GmbH schriftlich mitzuteilen. Strittige Teilbeträge berechtigen nicht zur Nichtzahlung der Gesamtrechnung. Aufrechnungen gegen Forderungen von WARMBOLD Energie & Klima GmbH sind nur bei entweder unbestrittenen oder aber rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers zulässig. Der Auftraggeber kann an dem ihm überlassenen Mietobjekt kein Zurückhaltungsrecht geltend machen.
3.6. Erfüllt der Auftraggeber seine Zahlungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig, kann WARMBOLD Energie & Klima GmbH den mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Aufbau der Anlage zu stoppen, diese abzuschalten bzw. das Mietobjekt zurückzuholen. Der Auftraggeber hat der WARMBOLD Energie & Klima GmbH Zugang zu dem Mietobjekt zu gewähren.
4. Stornierung der Beauftragung
4.1. Storniert der Kunde die Bestellung eines Mietobjektes oder einer Dienstleistung bis eine Woche vor Auslieferung bzw. Erbringung der Leistung, hat er eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Mietzinses bzw. der Dienstleistung zu entrichten. Erfolgt die Stornierung nach dieser Frist, ist der volle Mietzins bzw. die Dienstleistung zu zahlen, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen und Verbrauchsstoffe.
5. Kaution
5.1. Für den Fall, dass das / die Mietobjekt(e) nicht in Deutschland benutzt werden soll(en), wird eine von WARMBOLD Energie & Klima GmbH zu bestimmende Kaution oder die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank verlangt, die nach Rückgabe des Mietobjektes erstattet bzw. zurückgezogen wird. Von dieser grundsätzlich zu erstattenden Sicherheit werden alle noch zu zahlenden Mietraten sowie alle sonstigen Kosten abgezogen.
6. Unterhaltspflichten
6.1. WARMBOLD Energie & Klima GmbH wird nach dem vereinbarten Vertragsumfang einsatzfähige Mietobjekte bzw. angemessen ausgeführte Dienstleistung an den Auftraggeber übergeben. Zu Lasten der Firma WARMBOLD Energie & Klima GmbH geht der durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandene regelmäßige Verschleiß an dem / den Mietobjekt(en).
6.2. WARMBOLD Energie & Klima GmbH wird nach den Vorgaben der Regelung unter 3.4 dieser Bedingungen die Einsatzfähigkeit der / des Mietobjekte(s) während der vereinbarten Einsatzdauer, durch die rechtzeitige Anmeldung der Wartung durch den Auftraggeber, aufrecht erhalten. WARMBOLD Energie & Klima GmbH wird, soweit notwendig, den etwa erforderlichen Austausch bzw. die Reparatur des Mietobjektes veranlassen. Gegebenfalls ist der Einsatz des / der Mietobjekt(e) auch durch Ersatzgeräte zu sichern.
6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
- das / die Mietobjekt(e) vor überlastung zu bewahren;
- für die Bedienung und Betreuung auf sorgfältige und fachkundige Weise unter Berücksichtigung der Betriebsanweisung der WARMBOLD Energie & Klima GmbH und / oder des Herstellers zu sorgen;
- notwendige Reparaturen zur Instandhaltung des Mietobjektes, insbesondere die betriebsstundenabhängigen Serviceprüfungen, unverzüglich zu veranlassen. Die Kosten für sämtliche Reparaturen und Instandhaltungen, wenn diese durch den wunschgemäßen, nicht vereinbarten und / oder die Nichtbelastung von Punkt 5.3. a / b verursacht wurden, trägt der Auftraggeber;
- Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, dass das Mietobjekt nicht dem Zugriff Dritter ausgesetzt ist;
- jederzeit WARMBOLD Energie & Klima GmbH Auskunft darüber zu geben, an welchem Standort sich das Mietobjekt befindet, den Zutritt für WARMBOLD Energie & Klima GmbH zu ermöglichen und alle notwendigen Genehmigungen umgehend auf seine Kosten zu beschaffen;
- das Mietobjekt in vertragsgemäßem, gereinigtem, betriebsfähigem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Wenn der Auftraggeber eine entsprechende Rückgabe nicht durchführt, kann WARMBOLD Energie & Klima GmbH eine Mängelrüge erteilen. Nimmt der Auftraggeber die Möglichkeit zur Schadensbeseitigung innerhalb von 5 Tagen nicht wahr, erfolgt die Mängelbeseitigung auf Kosten des Auftraggebers durch WARMBOLD Energie & Klima GmbH;
- gemietete Dieselstromaggregate ausnahmslos mit handelsüblichen Dieselkraftstoff zu betanken.
6.4. Wenn sich aus dem Zustand, in dem das / die Mietobjekt(e) zurückgegeben wird (werden), ergibt, dass der Auftraggeber der Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, behält sich WARMBOLD Energie & Klima GmbH das Recht vor, aus der entstehenden Ausfallzeit für die erforderlichen Reparaturarbeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kosten für den Kraftstoff nach DIN51603 (schwefelarm) belaufen sich auf den aktuellen Tagespreis zzgl. einer Handlingspauschale.
6.5. Die Dieselgeneratoren der WARMBOLD Energie & Klima GmbH werden vollgetankt mit Kraftstoff nach DIN51603 (schwefelarm) ausgeliefert und durch die WARMBOLD Energie & Klima GmbH nach Abstimmung mit dem AG vor Ort betankt. Sollte der AG das Kraftstoffmanagement eigenständig durchführen wollen, so ist nur Kraftstoff nach DIN51603 (schwefelarm) zu verwenden. Bei zu erwartenden Außentemperaturen unter 0°C sind die Generatoren mit winterfestem Diesel zu betanken. Der AG trägt das Risiko für eventuelle Schäden am Equipment der WARMBOLD Energie & Klima GmbH durch falschen Kraftstoff.
7.1. Bei Verlust oder Beschädigung des / der Mietobjekte(s) hat der Auftraggeber WARMBOLD Energie & Klima GmbH unverzüglich schriftlich hierüber Meldung zu machen. Ist der Verlust oder die Beschädigung auf ein Verhalten Dritter zurückzuführen, hat der Auftraggeber darüber hinaus eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
7.2. Bei Verlust oder Beschädigung des / der Mietobjekte(s) hat der Auftraggeber geldwerten Ersatz in Höhe des Handelswertes des /der Mietobjekte(s) bzw. in Höhe des für die Schadensbeseitigung notwendigen Aufwandes zu leisten. Bis zum Empfang der Entschädigung ist der vereinbarte Mietpreis weiter zu zahlen.
8.1. Zur Abdeckung der Risiken durch Verlust oder Beschädigung des / der Mietobjekte(s) schließt der Auftraggeber eine Versicherung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des / der Mietobjekte ab. Daraus entstehende Rechte tritt der Auftraggeber an WARMBOLD Energie & Klima GmbH zur Sicherung von dessen Forderung ab.
9.1. Die vertragliche und deliktische Haftung von WARMBOLD Energie & Klima GmbH gegenüber dem Auftraggeber wird auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Hiernach haftet WARMBOLD Energie & Klima GmbH für eine grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Schadenverursachung durch die leitenden Angestellten oder ihre Erfüllungsgehilfen.
9.2. Für Folgeschäden, die der Auftraggeber oder ein Dritter infolge der Verzögerung der Lieferung, während der Mietdauer notwendig werdenden Reparaturen des / der Mietobjekte(s) und der damit verbundenen Ausfallzeiten erlitten hat, übernimmt WARMBOLD Energie & Klima GmbH keine Haftung. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WARMBOLD Energie & Klima GmbH für jedes schuldhafte Verhalten. In diesen Fällen ist die Haftung von WARMBOLD Energie & Klima GmbH auf den Ersatz des dem Auftraggeber entstandenen vertragstypischen Schadens, der bei WARMBOLD Energie & Klima GmbH voraussehbar war, beschränkt.
9.3. Soweit der WARMBOLD Energie & Klima GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die mängelbedingte Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Mit Ausnahme einer vorsätzlichen Vertragsverletzung ist eine Haftung für Vermögensschäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
9.4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10.1. Dem Auftraggeber ist es untersagt, dass / die Mietobjekt(e) an Dritte weiterzugeben bzw. zu anderen Zwecken zu nutzen, als im Vertrag bestimmt. Er hat nicht das Recht, zugunsten Dritter auf Rechte zu verzichten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder irgendein Recht im Hinblick auf das / die Mietobjekt(e) einem Dritten zu gewähren.
11.1. Der Miet- bzw. Dienstleistungsvertrag wird zwischen WARMBOLD Energie & Klima GmbH und Auftraggeber bzw. Käufer schriftlich abgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen dieses Miet- bzw. Kaufvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dieser vertraglich vereinbarten Schriftformerfordernis.
11.2. Auf alle abgeschlossenen Miet- bzw. Dienstleistungsverträge findet das deutsche Recht Anwendung. Alle nicht im gegenseitigen Einvernehmen zu lösenden Meinungsverschiedenheiten fallen in die Zuständigkeit der in Dresden ansässigen Gerichte, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Entscheidung eines Schiedsgerichtes bindend ist.
11.3. Sollten einzelne Regelungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen sowie die Rechtswirksamkeit des Gesamtvertrages hiervon unberührt.
11.4. Sämtliche von den bestehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich, und zwar schriftlich, vereinbart werden.
12.1. Die WARMBOLD Energie & Klima GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
6.5. Die Dieselgeneratoren der WARMBOLD Energie & Klima GmbH werden vollgetankt mit Kraftstoff nach DIN51603 (schwefelarm) ausgeliefert und durch die WARMBOLD Energie & Klima GmbH nach Abstimmung mit dem AG vor Ort betankt. Sollte der AG das Kraftstoffmanagement eigenständig durchführen wollen, so ist nur Kraftstoff nach DIN51603 (schwefelarm) zu verwenden. Bei zu erwartenden Außentemperaturen unter 0°C sind die Generatoren mit winterfestem Diesel zu betanken. Der AG trägt das Risiko für eventuelle Schäden am Equipment der WARMBOLD Energie & Klima GmbH durch falschen Kraftstoff.
7. Verlust / Beschädigung der Mietobjekte
7.1. Bei Verlust oder Beschädigung des / der Mietobjekte(s) hat der Auftraggeber WARMBOLD Energie & Klima GmbH unverzüglich schriftlich hierüber Meldung zu machen. Ist der Verlust oder die Beschädigung auf ein Verhalten Dritter zurückzuführen, hat der Auftraggeber darüber hinaus eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
7.2. Bei Verlust oder Beschädigung des / der Mietobjekte(s) hat der Auftraggeber geldwerten Ersatz in Höhe des Handelswertes des /der Mietobjekte(s) bzw. in Höhe des für die Schadensbeseitigung notwendigen Aufwandes zu leisten. Bis zum Empfang der Entschädigung ist der vereinbarte Mietpreis weiter zu zahlen.
8. Versicherung durch den Auftraggeber
8.1. Zur Abdeckung der Risiken durch Verlust oder Beschädigung des / der Mietobjekte(s) schließt der Auftraggeber eine Versicherung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des / der Mietobjekte ab. Daraus entstehende Rechte tritt der Auftraggeber an WARMBOLD Energie & Klima GmbH zur Sicherung von dessen Forderung ab.
9. Haftung von WARMBOLD Energie & Klima GmbH
9.1. Die vertragliche und deliktische Haftung von WARMBOLD Energie & Klima GmbH gegenüber dem Auftraggeber wird auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Hiernach haftet WARMBOLD Energie & Klima GmbH für eine grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Schadenverursachung durch die leitenden Angestellten oder ihre Erfüllungsgehilfen.
9.2. Für Folgeschäden, die der Auftraggeber oder ein Dritter infolge der Verzögerung der Lieferung, während der Mietdauer notwendig werdenden Reparaturen des / der Mietobjekte(s) und der damit verbundenen Ausfallzeiten erlitten hat, übernimmt WARMBOLD Energie & Klima GmbH keine Haftung. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WARMBOLD Energie & Klima GmbH für jedes schuldhafte Verhalten. In diesen Fällen ist die Haftung von WARMBOLD Energie & Klima GmbH auf den Ersatz des dem Auftraggeber entstandenen vertragstypischen Schadens, der bei WARMBOLD Energie & Klima GmbH voraussehbar war, beschränkt.
9.3. Soweit der WARMBOLD Energie & Klima GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die mängelbedingte Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Mit Ausnahme einer vorsätzlichen Vertragsverletzung ist eine Haftung für Vermögensschäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
9.4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10. Besondere Bedingungen
10.1. Dem Auftraggeber ist es untersagt, dass / die Mietobjekt(e) an Dritte weiterzugeben bzw. zu anderen Zwecken zu nutzen, als im Vertrag bestimmt. Er hat nicht das Recht, zugunsten Dritter auf Rechte zu verzichten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder irgendein Recht im Hinblick auf das / die Mietobjekt(e) einem Dritten zu gewähren.
11. Allgemeines
11.1. Der Miet- bzw. Dienstleistungsvertrag wird zwischen WARMBOLD Energie & Klima GmbH und Auftraggeber bzw. Käufer schriftlich abgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen dieses Miet- bzw. Kaufvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dieser vertraglich vereinbarten Schriftformerfordernis.
11.2. Auf alle abgeschlossenen Miet- bzw. Dienstleistungsverträge findet das deutsche Recht Anwendung. Alle nicht im gegenseitigen Einvernehmen zu lösenden Meinungsverschiedenheiten fallen in die Zuständigkeit der in Dresden ansässigen Gerichte, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Entscheidung eines Schiedsgerichtes bindend ist.
11.3. Sollten einzelne Regelungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen sowie die Rechtswirksamkeit des Gesamtvertrages hiervon unberührt.
11.4. Sämtliche von den bestehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich, und zwar schriftlich, vereinbart werden.
12. Informationen gemäß §36 VSBG
12.1. Die WARMBOLD Energie & Klima GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.